Der Gesetzgeber schreibt vor (§ 15 Abs. 1 Nr. 6 SGB VII), dass auch die Mitarbeiter von Arztpraxen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Arbeitsmediziner betreut werden müssen. Die Intensität dieser Betreuung ist abhängig von der Größe der Arztpraxis und dem vorhandenen Gefährdungspotential.
Grundsätzlich ist für die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Aufwand von 1 bis 2,5 Stunden pro Jahr und Praxis anzusetzen. Der Arbeitsmediziner muss jedem Mitarbeiter zwischen 15 und 30 Minuten zur Verfügung stehen (Betreuungsintervall 2 bis 4 Jahre).
Die Betreuung ist verpflichtend und bei Nichterfüllung der gesetzlichen Auflagen kann seitens der Berufsgenossenschaft ein Zwangsgeld verhängt werden. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen Ihnen für eine entsprechende Betreuung zur Verfügung.
Zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Frau Kühnhenrich (Sekretariat) Tel. (0209) 15 86 - 400.

